Seitenbereiche
Bild: Seelandschaft - Steuernews für Gastronomie Steuerberater, Bremerhaven, Oyten, Verden, Wirtschaftsprüfer
Bild: Seelandschaft - Steuernews für Gastronomie Steuerberater, Bremerhaven, Oyten, Verden, Wirtschaftsprüfer

Bettensteuern verfassungsgemäß

Inhalt

Bettensteuer

Die umstrittene „Bettensteuer“ hat viele Namen: So verlangen mittlerweile fast alle Kommunen eine „Kultur- oder Tourismusförderabgabe“ eine „Citytax“ oder eine „Beherbergungs- bzw. Übernachtungssteuer“. Das Grundprinzip ist aber immer gleich: Die Städte und Gemeinden erheben pro Person und Nacht einen bestimmten Anteil am Übernachtungspreis oder verlangen einen festen Tagesbetrag, zum Beispiel fünf Euro pro Nacht. Auch hier gibt es Varianten. So ist in Hamburg die Höhe der Bettensteuer nach dem Übernachtungspreis gestaffelt.

BVerG-Urteile

Das Bundesverfassungsgericht/BVerfG hat jetzt mehrere Verfassungsbeschwerden von Gastronomen zurückgewiesen (vgl. BVerfG vom 22.3.2022, 1 BvR 2868/15, 1 BvR 354/16, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 2886/15). Damit sind sämtliche verfassungsrechtliche Bedenken für die Bettensteuer ausgeräumt. Die Verfassungsbeschwerde betroffener Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg blieb ohne Erfolg. Die Erhebung der Bettensteuer von den Gästen und die Abführung an die Kommune sei den Hoteliers zuzumuten, so das BVerfG.

Bettensteuer auch für Geschäftsreisende

Die Verfassungsrichter halten sogar die Erhebung einer Bettensteuer auch bei Geschäftsreisenden für rechtlich möglich. Damit ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts /BVerwG aus 2012 praktisch hinfällig. Das BVerwG hatte entschieden, dass die Bettensteuer nur für privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erhoben werden darf. Beruflich zwingend erforderliche Dienstreisen waren daher bisher ausgenommen. Nur Touristen zahlten eine Bettensteuer. Das dürfte sich jetzt ändern. Denn es ist davon auszugehen, dass die Kommunen das Urteil aufgreifen und den Kreis der Steuerpflichtigen auf Geschäftsreisende erweitern werden.

Stand: 27. September 2022

Bild: Funtap - stock.adobe.com

Wir über uns

Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung verhelfen wir Ihnen mit dem universellen Leistungsangebot unserer Steuerberatungkanzleien in Bremerhaven, Verden, Oyten und Landau in der Pfalz zu Ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Erfolg. Dabei ist das Fachwissen und Einfühlungsvermögen unserer Mitarbeiter maßgeblich beteiligt.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.