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Bild: Seelandschaft - Steuernews für Gastronomie Steuerberater, Bremerhaven, Oyten, Verden, Wirtschaftsprüfer
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Verzehr an Ort und Stelle

Inhalt

Bäckereifilialen

Unterliegt die Lieferung von Speisen durch eine Bäckereifiliale zum Verzehr an Ort und Stelle dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) oder dem Regelsteuersatz (19 %)? Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade das Finanzgericht (FG) Münster in dem Verfahren Az. 15 K 2553/16 U.

Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung gewährt im Einspruchsverfahren auf Antrag ein Ruhen des Verfahrens, jedoch keine Aussetzung der Vollziehung. Seitens der Steuerverwaltung wird die (unveränderte) Auffassung vertreten, dass der Regelsteuersatz zu verrechnen ist, wenn die Bäckereifiliale Sitzgelegenheiten hat, die in ihrem Eigentum stehen oder angemietet wurden bzw. in Absprache mit dem Eigentümer mitbenutzt werden können.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Letztlich entscheidet sich die Frage nach dem Umsatzsteuersatz nach den Sitzgelegenheiten. Fehlt es an vorhandenen Sitzgelegenheiten, ist nach Verwaltungsauffassung der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden (OFD Nordrhein-Westfalen vom 26.4.2018, Kurzinfo USt 3/2018).

Stand: 25. September 2018

Bild: Gary - stock.adobe.com

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Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung verhelfen wir Ihnen mit dem universellen Leistungsangebot unserer Steuerberatungkanzleien in Bremerhaven, Verden, Oyten und Landau in der Pfalz zu Ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Erfolg. Dabei ist das Fachwissen und Einfühlungsvermögen unserer Mitarbeiter maßgeblich beteiligt.

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