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Bild: Seelandschaft - Steuernews für Gastronomie Steuerberater, Bremerhaven, Oyten, Verden, Wirtschaftsprüfer
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Hotelkosten weiterberechnen

Inhalt

Ermäßigter Steuersatz

Auf Übernachtungsleistungen der Gastwirte und Hoteliers wird bekanntlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % fällig. Berechnen Auftraggeber Übernachtungskosten als Spesen ihren Auftragnehmern weiter (z. B. von Kundendiensteinsätzen, Bauprojekten, Beratungen usw.), ist auf die Übernachtungskosten ein Mehrwertsteuersatz von 19 % zu verrechnen. Denn es werden dem Auftragnehmer Kosten weiterberechnet und keine Übernachtungsleistungen verschafft.

Berechnungsweise

Die richtige Berechnungsweise muss daher wie folgt sein: Zunächst sind 7 % Vorsteuer aus der Hotelrechnung herauszurechnen. Auf den Nettobetrag müssen 19 % Mehrwertsteuer draufgeschlagen und an den Auftragnehmer weiterberechnet werden.

Stand: 26. März 2018

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

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Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung verhelfen wir Ihnen mit dem universellen Leistungsangebot unserer Steuerberatungkanzleien in Bremerhaven, Verden, Oyten und Landau in der Pfalz zu Ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Erfolg. Dabei ist das Fachwissen und Einfühlungsvermögen unserer Mitarbeiter maßgeblich beteiligt.

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